Für Feuerbach. Für Dich.

Rede zum Haushalt

Veröffentlicht am 11.09.2015 in Reden/Artikel
Ute Vogt am Rednerpult des Deutschen Bundestages

Vielen Dank, Herr Präsident.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! 
Ich möchte gerne an das letzte Thema anschließen. Ich bedanke mich für das Lob an die Bundesregierung wegen der klaren Kante. In diesem Fall handelte es sich um einen Entwurf aus dem Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers, der mit Sicherheit mit großer und nachhaltiger Unterstützung der Umweltministerin erarbeitet wurde.

In diesem Sinne haben Sie völlig recht.
Wir waren uns immer - übrigens im ganzen Hause - einig, dass bei der Entsorgung des Atommülls und dem Rückbau der Atomkraftwerke eines gilt, und das ist das Verursacherprinzip.

Deshalb, Herr Kollege Hirte, fiel es mir ein bisschen schwer, Ihren Beitrag einzuordnen. Wir haben schließlich gemeinsam in der letzten Legislaturperiode im Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes eindeutig beschlossen, dass es eine Haftung der Unternehmen gibt. Deshalb wird es, wenn es um Rückstellungen geht, kein Problem für den Bundeshaushalt geben. Vielmehr handelt es sich um ein Problem, das die Unternehmen zu lösen haben. Im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung war die Entsorgung des Atommülls von Anfang an planbar. Für Fehlentscheidungen und zu späte Umorientierung auf andere Energieformen kann nicht der Steuerzahler haftbar gemacht werden.

Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, der hier in der Debatte schon angesprochen wurde. Frau Kollegin Menz hat sich darauf bezogen, dass im Haus der Bundesumweltministerin nun auch das neue Fracking-Verhinderungsgesetz - so möchte ich es lieber nennen - erarbeitet wird. Ich will Ihnen sagen: Es ist ein Problem, dass wir in Deutschland noch keine Regelung haben, die das Fracking für unkonventionelle Gasvorkommen verbietet. Deshalb ist es
notwendig, das man eine Regelung schafft, die klarstellt, dass wir nicht wollen, dass in Deutschland für gewerbliche Zwecke unkonventionell gefrackt wird.


Wenn wir keine Einigung über diesen Gesetzentwurf finden, dann ist ganz offensichtlich, was passiert: 35 Jahre alte Umweltstandards würden für das konventionelle Fracking gelten. Es gäbe keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das konventionelle Fracking - das ist nämlich neu erst im jetztigen Gesetzentwurf vorgesehen -, und es bestünde, was das unkonventionelle
Fracking angeht, eine enorme Gefahr, dass geklagt wird und dass die Behörden oder am Ende sogar die Gerichte über ein Thema entscheiden, das eigentlich in erster Linie auch uns angeht.

Wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben mit diesem Thema umzugehen. Deshalb halte ich es für notwendig und für richtig, dass wir uns in der nächsten Sitzungswoche noch einmal zusammensetzen und schauen, dass es eine Einigung über diesen Gesetzentwurf gibt, durch die klargestellt wird, dass es keine Entscheidung über Fracking gibt, die nicht vorher im Deutschen Bundestag ausführlich beraten worden ist.
Ich möchte gern eine Expertenkommission haben, die uns berät und die Forschungsprojekte begleitet. Aber am Ende sollten wir als Parlamentarier nicht unsere Verantwortung ablegen, sondern darauf bestehen, dass wir den Bericht der Kommission hier besprechen und dass wir auch darüber entscheiden können.

Ich denke, die Umweltministerin hat in vielen Bereichen, die heute gar nicht alle angesprochen werden konnten, gute Vorarbeit geleistet. Es gibt aber noch ein paar Dinge, in denen wir noch die Hilfe anderer Ressorts brauchen, um an das Ganze einen Knopf dranzumachen. Der Kollege Meiwald hat die Düngeverordnung angesprochen. Die entsprechende Baustelle befindet sich
nicht mehr im Umweltministerium; vielmehr muss man im Bereich der Landwirtschaft endlich eingestehen, dass auch dort ein Beitrag zum Erreichen des Klimaziels geleistet werden muss. Das ist die Aufgabe nicht allein eines Ressorts, sondern alle müssen sich entsprechend beteiligen.

Das Gleiche gilt für ein Thema, das zumindest indirekt mit der Welternährung zu tun hat, nämlich die Frage, inwieweit man das Vorantreiben von gentechnisch veränderten Pflanzen weiterhin erlauben will. Wir haben hier schon ein ganz großes Stück geschafft. Wir alle im Bundestag sind uns einig, dass wir keinen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wollen; aber wir alle wollen hoffentlich ebenfalls keinen Flickenteppich von 16 Bundesländern. Auch hier hat sich das Bundesumweltministerium, finde ich, super positioniert. Jetzt geht es darum, dass das ganze Haus mithilft, dass auch der restliche Teil der beteiligten Ressorts die Bewältigung dieser Aufgabe mit übernimmt und gemeinsam das Opt-out umsetzt.

In diesem Sinne möchte ich mich bei der Ministerin herzlich bedanken. Denn im Gegensatz zu dem, was die Opposition vorhin angemerkt hat, bin ich schon der Meinung, dass die Ministerin etwas geschafft hat, was viele Jahre brachlag: dass wir in Deutschland im Hinblick auf die Verhandlungen auf der UN-Klimakonferenz in Paris wieder eine Vorreiterrolle innehaben. Es ist ein Verdienst von Barbara Hendricks, dass der Klimaaktionsplan Hand und Fuß hat.
Das ist etwas, was uns gut ansteht. Ich bin froh, dass die Große Koalition an dieser Stelle an einem Strang zieht. Ich wünsche ganz viel Erfolg für die Verhandlungen.

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Rede im Plenarprotokoll nachlesen Protokoll des Deutschen Bundestages (PDF)

Homepage Ute Vogt ehem. MdB

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