Frist für Fahrverbote

Veröffentlicht am 05.02.2020 in Standpunkte

Die Maßnahmen des 4. Luftreinhalteplans laufen gerade an. Doch bereits jetzt wird der 5. Luftreinhalteplan beraten. Darin vorgesehen: Fahrverbote für alle Diesel unter Euro 6 ab 1. Juli 2020, wenn bis April die Stickstoffoxid-Grenzwerte nicht eingehalten werden. Das Fahrverbot schlägt das Regierungspräsidium für die gesamte Innenstadt, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen vor. Das betrifft jedoch nicht nur viele tausende Pendlerinnen und Pendler, sondern ebenso etwa 6000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die in dieser Umweltzone leben und deren Diesel Euro 5-Fahrzeug in wenigen Monaten dort verboten wäre. Das darf nicht sein!

Diese Menschen brauchen eine Übergangsfrist, um sich auf diese neue Situation einstellen und darauf reagieren zu können. So wurde das im Übrigen auch bei der Einführung der Umweltzone und den ersten Fahrverboten für Diesel Euro 4 richtigerweise gehandhabt. Das fordern wir in die Stellungnahme der Landeshauptstadt aufzunehmen. Dafür werden wir uns einsetzen.

Wir sind von den positiven Entwicklungen der Luftqualität in Stuttgart erfreut und zuversichtlich, die Grenzwerte – dort wo sie nicht schon eingehalten werden – weiter senken zu können. Denn Handlungsbedarf herrscht, ohne Frage.

Ob bereits im April die Grenzwerte eingehalten werden können, ist fraglich. Das hängt maßgeblich davon ab, ob die bereits beschlossenen Maßnahmen greifen und gerade hierfür fehlt uns eine stichhaltige Datengrundlage. Es handelt sich bei den vom Regierungspräsidium vorgeschlagenen Maßnahmen um einen Vorratsbeschluss. Der jedoch bereits in einem halben Jahr weitreichende Auswirkungen haben könnte – das muss uns klar sein. Umso wichtiger ist es, dass sich direkt Betroffene darauf einstellen können!

 

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