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Ute Vogt auf Bolzplatz-Tour

Veröffentlicht am 05.04.2012 in Presse im Wahlkreis

Diskussionen beim letzten Punkt der Tour, auf dem Platz der Vogelsangschule in West: Ute Vogt (MdB), Reinhard Möhrle (Bezirksvorsteher Stuttgart-West), Arne Braun (Sprecher der Bürgerinitiative Roßbollengässle) und Judith Zängle-Koch (Bezirksbeirätin S-West)

Es muss endlich eine faire gesetzliche Regelung für die Nutzung von Bolzplätzen durch Jugendliche geben!

Am 3. und am 4. April besuchte die Stuttgarter SPD-Bundestagsabge­ordnete Ute Vogt verschiedene mehr oder weniger problematische Bolzplätze in Stuttgart. Problematisch deshalb, weil es immer noch keine faire gesetzliche Regelung gibt, die es auch Jugendlichen möglich macht, einen Bolzplatz angemessen zu nutzen. Das geltende Recht privilegiert Spiellärm bisher nur bei Kindern bis 14 Jahren. Bei der Rundfahrt wurden sowohl Bolzplätze besucht, die in ihrem Umfeld akzeptiert werden, aber auch solche, bei denen es Probleme mit einzelnen Anwohnern gibt. In einem Extremfall mussten nach rechtlichen Auseinandersetzungen die Nutzungszeiten des Platzes in der Fleiner Straße bis auf nur drei Stunden an Werktagen einge­schränkt werden. An Sonn- und Feiertagen bleibt der Platz sowieso geschlossen. Der gleiche Platz musste in der Vergangenheit wegen rechtlicher Einsprüche eines Anwohners auch einmal ganz geschlossen bleiben, nachdem er gerade für viel Geld saniert worden war. Die Kinder und Jugendlichen hatten das Nachsehen. „Ein Unding“, findet Ute Vogt: „Gerade in Städten müssen Kindern und Jugendlichen wohnortnahe Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten gebo­ten werden, denn hier können sie nicht wie in kleineren Gemeinden an den Rand der Wohnbebauung ausweichen. Es gilt daher, eine gesetzli­che Regelung zu finden, die allen Seiten gerecht wird.“ Ein Ansatz wäre, Bolzpätze auf Bundesebene in die Sportanlagenlärm­schutzverordnung aufzunehmen und diesen dort einen sogenannten „Sozialbonus“ von 3 bis 5 Dezibel zu gewähren, sodass die Nutzungszei­ten für Bolzplätze auf ein vernünftiges Maß angehoben werden könnten, aber immer noch ein ausreichender Lärmschutz für Anwohner bestünde . Die Bundesregierung bekundete hier zwar immer wieder Handlungsabsichten, zeigte aber bisher keine ernsthaften Aktivitäten, kritisiert die Bundestagsabgeordnete Ute Vogt. Ein weiterer Ansatz bestünde darin, auf Landesebene Bolzplätze in eine Freizeitlärmverordnung aufzunehmen und hier ebenso einen entspre­chenden „Sozialbonus“ einzuführen. Auch damit könnte eine vernünf­tige Nutzung der Bolzplätze rechtlich abgesichert werden. Ute Vogt wird nun mittels konkreter Formulierungsvorschläge an die grün-rote Landesregierung und die Landtagsfraktionen herantreten. Parallel dazu wird die SPD-Abgeordnete im Bundestag erneut einen Antrag zu dem Thema einbringen. „Gerade für Jugendliche in großen Städten müssen wir beim Thema Bolzplätze endlich eine angemessene rechtliche Lösung finden, die aber andererseits auch den Anwohnerschutz im Auge behält“, betont Ute Vogt zum Abschluss.

Homepage Ute Vogt ehem. MdB

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